Sehr geehrte Damen und Herren,am Freitag vergangener Woche hat der Bundesrat die Änderungen am Covid-19-Gesetz betreffend die virtuelle HV durchgewunken. Die entsprechenden Gesetzesänderungen des Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht sollten somit noch in 2020 im Bundesgesetzblatt erscheinen. Einen Überblick über den geänderten Gesetzestext in Form einer Synopse finden Sie hier.
Dies war Anlass, dass Dr. Sebastian Schwalme, Rechtsanwalt und Counsel bei Morrison & Foerster in Berlin, und ich uns über die Konsequenzen der Gesetzesänderungen für die Praxis der virtuellen HV unterhalten haben. An dieser Unterhaltung wollen wir Sie gerne teilhaben lassen und machen Ihnen das Gespräch deshalb in einem ca. 15-minütigen Podcast zugänglich.
Die Neuerungen werden alle Hauptversammlungen betreffen, die zwei Monate nach Bekanntmachung des Gesetzes stattfinden werden. Es wird also auf den Tag der Versammlung und nicht auf den Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung abgestellt.
Folgende drei Themengebiete sind von den Änderungen betroffen:- Fragen bis 1 Tag vor HV einreichen (statt bisher 2 Tage)
- Fragerecht statt Fragemöglichkeit
- Fiktion Gegenanträge/Wahlvorschläge: Bis spätestens 14 Tage vor HV eingereichte Anträge gelten im Rahmen der Abstimmung als gestellt
Auch in unserem Praxisseminar "Update Kapitalmarkrecht - Die Streaming-Show" am 19. Januar 2021 von 15:00 bis 18:00 Uhr werden wir ausführlich darüber berichten. Sollten Sie es noch nicht getan haben, dann melden Sie sich gerne unter www.update-kapitalmarktrecht.de an. Auf dieser Webseite finden Sie auch das ausführliche Programm, Informationen zu den Referenten und über die Möglichkeit, wie auch Sie sich einbringen können. Und nun wünsche ich Ihnen im Namen des gesamten Link-Teams frohe Weihnachten und eine guten Start in 2021. Wir bedanken uns herzlich für das uns entgegengebachte Vertrauen und freuen uns schon auf die Versammlungen und Veranstaltungen im kommenden Jahr.
Ihr
Bernhard Orlik
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